Garantieprozess für ULTRA LIFE, XENARC ULTRA LIFE und DUROSTAR Scheinwerferlampen

Wie alle OSRAM-Produkte sind unsere ULTRA LIFE, XENARC ULTRA LIFE und DUROSTAR Scheinwerferlampen sorgfältig kontrollierte Qualitätsprodukte. Deshalb bietet OSRAM eine Herstellergarantie.

  • Auf XENARC ULTRA LIFE Lampen wird Endverbrauchern eine einzigartige Garantie von zehn Jahren gewährt.
  • Auf Halogen ULTRA LIFE und DUROSTAR Lampen werden bei nicht-gewerblicher Nutzung vier Jahre Garantie gewährt.

Neu - ohne Online-Registrierung

  • Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist keine Online-Registrierung notwendig. Einfach Kaufbeleg aufbewahren und bei Garantieeinlösung mit einreichen.
  • Die Garantie gilt für alle ULTRA LIFE, XENARC ULTRA LIFE und DUROSTAR Scheinwerferlampen ab Kaufdatum. In welchen Ländern die Garantie angeboten wird, findet sich weiter unten in der Übersicht.

So funktioniert die Garantie:

Fällt eine ULTRA LIFE, XENARC ULTRA LIFE oder DUROSTAR Lampe bei nicht gewerblicher Verwendung aufgrund eines Produktmangels während der Garantiefrist aus, greift die OSRAM-Garantie. Bitte beachten Sie: Die Garantie gilt nur für im Einzelhandel gekaufte Ersatzleuchtmittel und nur in den Ländern, deren Kundenservice-Adressen in der Länderliste aufgeführt sind.

Um ein Ersatzprodukt zu erhalten, senden Sie bitte das defekte Produkt in einer schützenden Verpackung zusammen mit Ihrem Kassenbeleg frankiert an die für Ihre Region angegebene OSRAM-Adresse ein. Ihr gesetzlicher Anspruch auf mängelfreie Waren bleibt davon unberührt.

Garantieanspruch für ULTRA LIFE, XENARC ULTRA LIFE und DUROSTAR Scheinwerferlampen

Bitte nutzen Sie die Anleitung, um Ihre Garantieansprüche anzumelden, unabhängig davon, ob das Produkt online registriert wurde oder nicht.

Download: Schrittweise Anleitung und Reklamationsformular OSRAM Service: Länderliste für Garantieansprüche